Allgemeine Geschäftsbedingungen Stoosbahnen AG

A ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Globalübernahmeklausel/Recht zur einseitigen Vertragsänderung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kunden sowie der Stoosbahnen AG und ihren Tochterfirmen. Sie gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte, kostenpflichtig oder gratis, welche die Stoosbahnen AG und ihre Tochterfirmen (nachfolgend: StoB genannt) erbringt sowie für alle auf der Online-Buchungsplattform und der Website der StoB sowie in den Verkaufsstellen getätigten Bestellungen. Die StoB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung beim Zeitpunkt des Kaufes (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden). Durch die auf der Online-Buchungsplattform getätigten Käufe werden des Weiteren die Dienstleistungen der StoB in Anspruch genommen. Der Käufer, respektive jeder Nutzer, akzeptiert somit ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Allgemeinen Tarifbestimmungen der StoB, die im Anhang 1 dargestellt sind.

2. Vertragsabschluss

Die Annahme des Vertrages kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Stoosbahnen AG vorgenommen werden. Der Kunde anerkennt durch die Annahme ausdrücklich und stillschweigend die vorliegenden Geschäftsbedingungen als verbindlich. Bei Spezialvereinbarungen erhält der Vertrag Gültigkeit, sobald die Auftragsbestätigung gegengezeichnet bei der StoB eingetroffen ist (schriftlich mit Unterschrift). Von diesem Zeitpunkt an werden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für die Vertragspartner wirksam.

3. Vertragsgegenstand

Die StoB verpflichtet sich, bei dem vom Kunden gewünschten Produkt diejenigen Leistungen zu erbringen, welche die StoB gemäss den Beschreibungen in ihren Prospekten und Ausschreibungen anbieten. Spezialvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der StoB. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

4. Online-Buchungsplattform der Stoosbahnen AG

Durch die Nutzung der Online-Buchungsplattform der StoB wird die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen anerkannt. Wer auf der Online-Buchungsplattform ein Benutzerkonto erstellt, stimmt den damit verbundenen Bestimmungen zu und erklärt sich insbesondere mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der von ihm eingegebenen oder generierten Daten einverstanden. Die Online-Buchungsplattform der StoB ist nicht für Personen bestimmt, die einem Recht unterstehen, das die Nutzung einer derartigen Website verbietet. Personen, auf die das zutrifft, ist der Zugriff nicht gestattet.

4.1. Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags

Die Verkaufsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder der EU und des europäischen Wirtschaftraums des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region wird von der StoB nicht garantiert. Die von der StoB publizierten Angebote stellen keine Vertragsofferte dar. Bestellt der Kunde Waren unter Buchungsplattform der StoB stellt dies einen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen dar. Der Kunde ist an seinen Antrag während 24 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist hat eine Antwort durch die StoB an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse zu erfolgen. In dieser Zeitspanne prüft die StoB möglichst umgehend die Erhältlichkeit der Vorauszahlung (Kreditkartendeckung) und die definitive Verfügbarkeit der Bestellpositionen. Die StoB benachrichtigt den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page), sofern der Bestellvorgang nicht wie beantragt abgewickelt werden kann, und bricht die gesamte Transaktion ab. Die Ablehnung des Antrags betrifft immer den gesamten Warenkorb, auch wenn hierfür nur eine einzelne Bestellposition Auslöser ist. Sind Zahlung und Leistungen verfügbar, schliesst die StoB im Rahmen ihres Agenturmandates die einzelnen Verträge zwischen Dienstleistern / Lieferanten und dem Kunden Zug um Zug ab. Dies indem die StoB den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page) und per E-Mail eine Bestellungsbestätigung übermittelt und die Vorauszahlung definitiv abbucht. Die Reaktion von der StoB auf den Antrag des Kunden gilt als erfolgt, sobald auf dem System der StoB die entsprechenden Daten ins Internet übermittelt werden. Der Zeitpunkt des Eintreffens des E-Mails beim Kunden bzw. der Anzeige der Success-Page auf dem Client des Kunden ist unerheblich. Dieser ist verpflichtet, sich bei der StoB allenfalls nach dem Verbleib der Antwort zu erkundigen. Bestellen Kunden aus Ländern, welche beim Zahlungsvorgang nicht aufgelistet sind, einen Warenkorb von der StoB, so ist die StoB nicht in der Lage diesen zu akzeptieren, auch wenn die automatische Plattform vom Kunden zu den oben beschriebenen Reaktionen bewegt werden kann. Der Vertrag gilt - wenn überhaupt - erst bei Lieferung der Ware oder bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Dienstleistung als an Ort und Stelle abgeschlossen. Die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten über öffentliche Netze ist asymmetrisch und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mail für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für E-Mails, die bei der Kommunikation mit der StoB verwendet werden. Die StoB ist vom Kunden ermächtigt, ihm und jedem zugehörigen Kartenhalter E-Mails zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer E-Mail entstehen, haftet die StoB in keiner Weise. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen, die vorliegend oder in Zukunft verwendet werden. Abgegangene Mitteilungen an vom Kunden angegebene oder im Verkehr mit der StoB zuvor erfolgreich verwendete Adressen (namentlich E-Mailadressen) gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei der StoB; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden.

4.2. Ausschluss der Haftung für Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Inhalte auf der Online-Buchungsplattform

Die StoB bemüht sich um einen sachlichen und aktualisierten Inhalt ihrer Seiten. Sie gibt jedoch keine Zusicherung über Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen und Ausgewogenheit der Meinungen. Eine Änderung der Inhalte der Website, der Links, der Benutzerführung und der Grafik durch StoB ist ohne vorgängige Mitteilung jederzeit möglich.

4.3. Ausschluss eines Anspruchs, jederzeit Vertragsabschlüsse über die Online-Buchungsplattform Vertragsabschlüsse tätigen zu können

Die StoB gibt keine Garantien dafür ab, dass die Online-Buchungsplattform dauernd zugänglich ist, dass die Funktionen nicht unterbrochen werden oder fehlerfrei sind. Unter besonderen Umständen behält sie sich sogar vor, den Dienst oder Teile davon auszuschalten. Sie bemüht sich, Unterbrüche rasch zu beheben. Im Übrigen weist StoB ausdrücklich auf die vielfältigen notorischen Risiken hin, die im Internet latent vorhanden sind. Es kann nicht zugesichert werden, dass die StoB-Seiten oder -Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind. Die StoB garantiert weder für die Beständigkeit noch für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Verkaufsplattform und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nicht Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Für die korrekte Bedienung der Verkaufsplattform ist der Kunde verantwortlich. Er hat für die Folge von Bedienungsfehlern selber einzustehen.

4.4. Hinweis auf Datenerhebung/-Speicherung bei Benutzung der Online-Buchungsplattform über ein Benutzerkonto

Im Benutzerkonto der Buchungsplattform der StoB werden die für die Abwicklung der Transaktionen rund um den Warenkorb notwendigen Daten wie Benutzername, Passwort, Vor- und Nachnamen, Adressen, Skipassnummer, Geschlecht, Stärkeklasse, Reisedaten etc. gespeichert. An die im Benutzerkonto angegebene E-Mailadresse werden bei Transaktionsabwicklung und systemrelevanten Vorgängen E-Mails verschickt. Auf Wunsch kann ein Newsletter abonniert werden. Mehr Informationen dazu sind unter den separat aufgeschalteten Datenschutzbestimmungen aufgeführt.

4.5. Immaterialgüterrechtliche Ansprüche in Bezug auf die Online-Buchungsplattform

Der gesamte Inhalt der Online-Buchungsplattform ist urheberrechtlich geschützt. Die verwendeten Logos sind eingetragene Marken und geniessen mitsamt der unter ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen entsprechenden Schutz. Durch die Benutzung der Online-Buchungsplattform werden dem Benutzer keine Rechte am Inhalt, an der Software, an einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element eingeräumt. Die Benutzung von Inhalten der Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist nur gestattet, um auf die Vermittlung oder den Wiederverkauf von Angeboten und Produkten der StoB aufmerksam zu machen. Eine sinnentstellende, diskriminierende oder die Interessen der StoB verletzende Verwendung der Inhalte ist nicht gestattet. Die Bilder stehen dem Nutzer der Website für private Zwecke zur freien Verfügung. Die Veröffentlichung von Bildern im Zusammenhang mit touristischen Angeboten ist gratis und ausdrücklich erlaubt. Bei anderer gewerblicher Verwendung der Bilder ist die Genehmigung der StoB einzuholen.

4.6. Haftungsausschluss für Schäden aus der Benutzung der Online-Buchungsplattform

Die StoB haftet in keinem Fall für Verluste oder Schäden (direkte oder indirekte), die aus der Nutzung der Online-Buchungsplattform entstehen können. Die StoB übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen aus Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Unterbrechungen des Internetzugangs, Einschmuggeln von Viren, Kopieren und Verfälschen von Inhalten, Netzüberlastungen, Nichterkennen von Fälschungen, Legitimationsmängeln und mutwilliger oder zufälliger Blockierungen elektronischer Zugänge durch Dritte.

4.7. Vorbehalt bei jederzeitiger Abänderbarkeit der Preisgestaltung/Technische Vorgaben bezüglich des Bestellvorgangs

Der vom Kunden zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Schweizerfranken (CHF). Er enthält, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben. In sämtlichen Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer einkalkuliert. Der Gesamtpreis hängt von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Richtpreisen („ab CHF ...“ und Angaben in Fremdwährungen) abweichen. Die Preise können laufend Änderungen unterworfen sein. Der Kunde hat darauf zu achten, dass der ihm angezeigte Warenkorb noch aktuell ist. Nach Einleitung des Bestellvorgangs wird dem Kunden eine Zusammenstellung seines Antrags angezeigt. Die darin enthaltenen Preise werden vom System während 30 Minuten als unveränderlich akzeptiert, danach muss der Kunde zu seiner Sicherheit den Bestellvorgang beim Warenkorb neu einleiten. Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen werden grundsätzlich nur nach erfolgter automatisierter Vorauszahlung gemäss der Konfiguration der Online-Plattform abgeschlossen. Solange die StoB keine Deckungszusage hat, tritt sie auf den Antrag des Kunden nicht ein. Der Kunde trägt sämtliche durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Gebühren selber.

4.8. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden hinsichtlich der Erfüllung des Vertrags

Die Bestellbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge, kann jedoch nicht als Ausweis für die Bezugsberechtigung der Leistung (Voucher, Ticket, e-Ticket) verwendet werden. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist in das Benutzerkonto des Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente herunterladen oder einen Datenträger aufladen kann. Für die Ausweise, die Teil eines Paketes sind, werden vor dem Ausdruck möglicherweise weitere Angaben benötigt, wie der genaue Reisetag und die Personalien für Bahntickets oder Gewichtsangaben für die Skimiete. Bezugsberechtigungen werden nicht physisch zugestellt. Voucher, Ticket, e-Tickets sind zu ihrer bestimmungsgemässen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print at home). Eine Ausnahme bilden die Datenträger für Skipässe, die unter Umständen aufgeladen, verschickt oder abgegeben werden. Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt. Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Die vom Kunden als Bezugsberechtigung ausgedruckten Dokumente sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert, in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichcode aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Stricodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.

4.9. Cookies und Co.

Dieses Angebot benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Computer der Nutzer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Benutzung dieser Website durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; Dieses Angebot weist die Nutzer jedoch darauf hin, dass sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: tools.google.com/dlpage/gaoptout.

4.10. Newsletter

Besucher können sich über das Formular auf der Website oder über das Benutzerkonto im Shop für diverse Newsletter anmelden. Besucher, die den Newsletter der StoB abonnieren, sind verpflichtet, folgende Informationen anzugeben: Anrede, Vorname, Nachname und E-Mail- Adresse. Darüber hinaus können Benutzer weitere, nicht unbedingt erforderliche Informationen angeben, die es ermöglichen, ihnen einen noch persönlicheren Service zu bieten. Jeder von der StoB gesendete Newsletter erlaubt dem Benutzer, die von ihm bei der Registrierung für eine StoB-Dienstleistung oder bei der Kontaktaufnahme via Website zur Verfügung gestellten Informationen zu ändern, zu bearbeiten oder zu entfernen. Benutzer, die den Newsletter oder Werbe-E-Mails nicht mehr länger erhalten wollen, klicken einen Link namens „Abmelden“, der in allen von der StoB gesendeten Newsletter enthalten sind. Wer ein Benutzerkonto der StoB besitzt, kann sich auch nach dem Einloggen ins Benutzerkonto unter dem Navigationspunkt «Newsletter-Abo» von den Newsletter abmelden.

5. Datenschutz

Auf der Website der StoB werden Informationen erfasst und gesammelt, die dabei helfen, die Anforderungen der Besucher bezüglich der Website und der angebotenen Services zu verstehen. StoB schützt die Privatsphäre und die Persönlichkeit der Nutzer der Site. StoB bearbeitet die übermittelten persönlichen Daten ausschliesslich in Übereinstimmung mit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und zu dem sich aus dem Anlass der Übermittlung ergebenden Zweck. Wer auf der Buchungsplattform der StoB ein Benutzerkonto eröffnet, stimmt den damit verbundenen Bestimmungen zu und erklärt sich insbesondere mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der von ihm eingegebenen oder generierten Daten einverstanden. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die darin enthaltenen Garantien zum Datenschutz gelten immer in der aktuellen publizierten Fassung. Inhaber eines Benutzerkontos werden über Änderungen über die eingetragene E-Mailadresse benachrichtigt. Mehr Informationen dazu sind unter den separat aufgeschalteten Datenschutzbestimmungen aufgeführt.

6. Ausschluss eines Vertragsrücktritts durch den Kunden

Die erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden. Ausnahmen regeln die Bestimmungen zu den einzelnen Vertragsverhältnissen.

7. Regelung der Folgen der Nicht-Erfüllung des Vertrages

Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung, zum Rücktritt oder zur Warenrückgabe beansprucht werden sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen. Der Schadenersatz aus nicht gehöriger Erfüllung einer Pauschalreise (Paket) ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den zweifachen Preis beschränkt.

8. Zahlungsbedingungen, Annulation oder Auftragsänderung durch den Kunden

Die Zahlungskonditionen sowie die Folgen bei Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden ergeben sich aus den allgemeinen Tarifbestimmungen oder den Spezialvereinbarungen.

9. Abbruch der Leistungsvereinbarung durch die Stoosbahnen AG

Die Leistungsvereinbarung kann von der StoB abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen über die Annullationskosten gemäss den allgemeinen Tarifbestimmungen oder der Spezialvereinbarung in Kraft. Wird die Leistungsvereinbarung infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturereignisse, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann die StoB die Leistungsvereinbarung absagen oder vorzeitig abbrechen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen im Fahrplan bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe, wie vorerwähnt, ausdrücklich vorbehalten. Die StoB bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

10. Abbruch der Leistungsvereinbarung durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Leistungsvereinbarung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

11. Versicherung

Die StoB hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Schadenfälle, die unsere Kunden betreffen, sind immer über die Versicherung des Kunden abzuwickeln. Allfällige Regressforderungen an die Versicherung der StoB sind über die Versicherungen des Kunden abzuwickeln. Direkte Schadenforderungen seitens der Kunden z.H. der StoB sind ausgeschlossen. Für Schäden, die ein Kunde ausserhalb des Anlagenbetriebes der StoB erleidet oder die mit diesem in keinem adäquaten Kausalzusammenhang stehen (insbesondere bei Selbstverschulden des Geschädigten) haftet der Kunde selbst.

12. Beanstandungen

Reklamationen oder allfällig erlittene Schäden sind vom Vertragspartner unverzüglich dem Bahnpersonal vor Ort zu melden. Die Entgegennahme der Reklamation bedeutet keine Anerkennung von Forderungen durch die StoB. Schadenersatzansprüche müssen innert Wochenfrist nach Beendigung der Aktivität mit eingeschriebenem Brief bei der StoB erhoben werden. Allfällige Rapporte, Bestätigungen oder Beweismittel sind dem Brief beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Einreichung einer Forderung verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Haftung für angebotene Leistungen

Die StoB haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder Ausfälle in der Programmdurchführung, die einen Minderwert gegenüber vereinbarten Leistungen bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann die StoB innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens der StoB vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wurde. Die StoB haftet, unter Vorbehalt der Regelung bei Pauschalangeboten, in jedem Fall nur in der Höhe des bezahlten Angebotes und nur für den unmittelbaren Schaden. Bei Pauschalreiseangeboten ist die Haftung der StoB für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf max. den zweifachen Angebotspreis beschränkt. Die StoB lehnt jede Haftung für Schädigungen und Nachteile jeder Art ab, die auf kein oder bloss leichtes Verschulden in ihrer Eigenschaft als Veranstalter zurückzuführen sind. Für Handlungen oder Unterlassungen des Leistungsvereinbarungsträgers (Guides, Führer etc.) haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in der Verrichtung seiner Tätigkeit schuldhaft handelt. Für Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen oder das Programm nicht in der Gesamtgruppe beenden, wird jede Haftung abgelehnt. Dies gilt auch für individuell an- und rückreisende Teilnehmer. Die StoB übernimmt für ihre Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Veranstalter. Aus dieser Vermittlungstätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalangebote, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Pandemien, Strommangellagen, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen verursachte Schäden. Überträgt die StoB die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet die StoB nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen der StoB oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der StoB.

14. Marken/Geistiges Eigentum

Markennamen, Logos, etc. der StoB verbleiben als geistiges Eigentum im Besitz der StoB. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung der StoB ist es dem Vertragspartner oder anderen Dritten nicht erlaubt, Markennamen, Logo oder andere geschützte Immaterielle Rechtsgüter für seine Zwecke zu verwenden.

15. Besondere Haftungsbestimmungen

Im Weiteren gelten die Haftungsbestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985 und des schweizerischen Bundesgesetzes über Seilbahnen zur Personenbeförderung vom 23. Juni 2006.

16. Anwendbares Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist CH-6443 Morschach.

B DIENST- UND SACHDIENSTLEISTUNGEN

1. Beförderungsdienstleistungen

Die StoB ist Ausstellerin der Bergbahntickets. Für die ausgegebenen Fahrscheine und für die nähere Umschreibung des Transportvertrages gelten die Tarifbestimmungen der am Direkten Verkehr beteiligten Schweizerischen Transportunternehmen (T600 ff). Die Tarife werden von ch-direct der geschäftsführenden Stelle des Direkten Verkehrs (Geschäftsbereich des VöV) administriert und herausgegeben.

2. Pauschalreisen

Für die als Verbund von mehreren Dienstleistungen wie Ausflug und Übernachtung oder Übernachtung und Skipass mit einem Gesamtpreis versehenen und fertig zusammengestellten Pakete tritt die StoB als Veranstalter (Pauschalreise) auf. Für die Pakete in ihrer Gesamtheit gelten die generellen Bestimmungen hiervor. Die Auslieferung der Bezugsberechtigungen (Voucher, Tickets etc.) erfolgen für die einzelnen Dienstleistungsbestandteile je separat. In Pakete eingebundene Hotelübernachtungen können nicht annulliert werden. Die StoB setzt alles daran, dass die im Paket enthaltenen Leistungen erbracht werden können. Stellt die StoB fest, dass ein erheblicher Teil des Pakets nicht geleistet werden kann (beispielsweise wegen meteorologischen Einflüssen), versucht die StoB dem Kunden Ersatz zu bieten. Gelingt dies nicht, so kann der Kunde seine Vorauszahlung im Umfange der Leistungsminderung zurückfordern. Der Reiseantritt für das zu einer Pauschalreise gebündelte Paket erfolgt in jedem Fall innerhalb der Schweiz. Die Organisation einer allfälligen Anreise aus dem Ausland ist Sache des Kunden und im Paket und damit auch in der Dienstleistung von der StoB als Reiseveranstalter nicht inbegriffen. Dem ausländischen Kunden wird empfohlen, sich über die Reiseformalitäten für den Besuch der Schweiz vor Bestellung zu informieren.

2.1. Pflicht zur unverzüglichen Abmahnung bei einem schlecht oder nicht erfüllten Pauschalreisevertrag/Schadenminderungspflicht des Kunden

Hat der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich der StoB oder dem Leistungsträger bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Pauschalreise oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

2.2. Regelung der Folgen der Nicht- und/oder nicht-gehörigen Erfüllung des Vertrages

Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung oder zum Rücktritt beansprucht werden sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen. Der Schadenersatz aus nicht gehöriger Erfüllung einer Pauschalreise ist auf dem zweifachen Preise der Pauschalreise beschränkt. Die StoB haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen oder Veranstaltungen, die der Kunde während der Durchführung der Reise "vor Ort" selbst bucht.

3. Kaufverträge

Die StoB kann jederzeit die Preise ändern bzw. anpassen. Verbindlich ist die beim Vertragsabschluss auf dem Ursprungsserver oder in den Verkaufsstellen bereitgestellte Preisangabe. Alle Preise auf den Shopartikeln enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Sendungen ins Ausland wird diese auf der Schlussabrechnung abgezogen. Hier gelten bezüglich Mehrwertsteuer und Zollgebühren die Ansätze des Bestimmungslandes (Empfängeradresse). Die Versandkosten sind in den Shop-Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich erhoben. Der Kunde hat das Recht, seine Shopbestellung, sofern das Total der Waren CHF 100 übersteigt, innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Bestellung des Kunden zu laufen und ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben oder auf elektronischem Weg bei der StoB eingetroffen ist. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware und die der StoB entstandenen Kosten. Der Kunde muss die Ware unverzüglich originalverpackt zurücksenden. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Öffnung der Originalverpackung (Versiegelung). Der Kunde muss die ihm zugestellte Ware sofort sorgfältig prüfen. Sollte die Ware beschädigt oder unvollständig geliefert werden, so soll sich dies der Kunde vom Zusteller bestätigen lassen. Eine allfällige Mängelrüge hat innert 10 Tagen nach Zustellung zu erfolgen. Die beschädigte Ware muss in nicht benutztem, unverändertem Zustand in Originalverpackung an die StoB zurückgesandt werden. In der Regel wird gleichwertiger Ersatz geliefert. Ist die StoB hierzu nicht in der Lage, entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die StoB bemüht sich, die Bestellungen innerhalb von 3 Tagen auszuführen. Die Lieferfrist ist letztlich von den Transporteuren abhängig. Es ist in etwa mit folgenden Fristen zu rechnen: Schweiz: 3 Arbeitstage, nahes Ausland: 5-8 Arbeitstage; übrige Länder: 10-15 Arbeitstage. Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

4. Mietverträge

Die StoB vermietet Winter- und Sommersportausrüstungen unter den Mietbedingungen nach den separaten Geschäftsbedingungen für Mietgegenstände (Anhang 2).

5. Vermittlungsdienstleistungen für Events und Veranstaltungen von Dritten und der Stoosbahnen AG

Events, für die in den Verkaufsstellen und auf der Buchungsplattform der StoB Tickets gekauft werden können, werden in der Regel durch eine Drittpartei veranstaltet. Die StoB ist Vermittlerin des Vertrags mit dem Veranstalter. In ausdrücklich deklarierten Fällen ist die StoB selber Veranstalterin des Events. Das gilt zudem für Veranstaltungen, die in Kombination mit einem Bergbahnticket verkauft werden, das unmittelbar zur Anreise zum Event dient (Kombiticket). Für diese Veranstaltungen der StoB gelten die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen: Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig. Nach dem Verlassen der Veranstaltung können sie zum Wiedereintritt nur genutzt werden, wenn das auf dem Ticket vermerkt ist oder wenn das Kontrollpersonal dies ausdrücklich so bestätigt beziehungsweise anordnet. Bei Kombitickets gelten für die rein bahnspezifischen Aspekte subsidiär die Bestimmungen zu den Bergbahntickets.

5.1. Ausschluss von Dienstleistungen

Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln, gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Glasflaschen und Alu-Dosen, Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art und von Tieren an die Veranstaltung sind untersagt. Ebenso sind Aufnahmen mit professionellen Tonaufzeichungs-, Foto- und Videoausrüstungen verboten. Verstösst der Ticketinhaber gegen die Anweisungen der Ordnungsdienste, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Veranstaltung und von weiteren Veranstaltungen der StoB ausgeschlossen werden.

5.2. Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die StoB über akut gefährliche gesundheitliche Probleme von einzelnen Teilnehmern in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und/ oder übermässigem Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt. Es ist Pflicht des Vertragspartners, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der StoB und ihrer Hilfspersonen, des externen Führungs- und Rettungspersonals sowie den einschlägigen Bestimmungen und Markierungen irgendwelcher Art strikte Folge zu leisten. Werden die Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behalten sich die StoB vor, die Person von der Veranstaltung auszuschliessen. Beim Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergütung. Ebenso können keine Entschädigungsansprüche für Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden, welche durch Verspätungen im Fahrplan infolge von Betriebsunterbrüchen entstehen.

5.3. Verschiebung der Dienstleistung und Rücktritt durch die Stoosbahnen AG

Die Veranstaltung kann auf einseitige Erklärung von der StoB verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum, Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen. Im Falle einer Absage gibt die StoB gleichzeitig die Modalitäten für die Rückerstattung des Kaufpreises (Nennwerts) bekannt. Der Kunde muss diesen innert drei Monaten nach Bekanntgabe auf der online-Buchungsplattform der StoB Folge leisten. Danach erlischt sein Rückerstattungsanspruch. Die StoB haftet ausschliesslich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen. Musikveranstaltungen können laut sein. Die StoB empfiehlt den gebührenden Abstand zu den Lautsprechern einzuhalten. Eltern sollen dem Gehörschutz von Kindern besondere Beachtung schenken. Die StoB kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Veranstaltung oder die Marken und Kennzeichnungen von der StoB zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräussern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages). Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Sie verlieren dadurch ihre Gültigkeit.

6. Hotels und Angebote von Dritten

Jedes Hotel und jedes Angebot von Dritten, das über die Website der StoB ausgeschrieben wird und bei dem die StoB keine direkte Vertragspartei ist, hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die gegebenenfalls über die Internetseite oder direkt beim Hotel/Veranstalter erfragt werden können. Die Hotels/Veranstalter wenden gegenüber dem Kunden die eigenen Annullations- und Umbuchungsbedingungen an. Bei Beanstandungen, Schäden usw. wendet sich der Kunde direkt an das Hotel oder den Veranstalter. Das Hotel oder der Veranstalter wird in eigener Kompetenz die Angelegenheit mit dem Kunden klären. Die Haftung des Hotels oder des Veranstalters richtet sich nach dessen eigenen Bedingungen.

7. Freizeitaktivitäten
7.1. Winteraktivitäten

Die StoB betreibt für die Kunden ihrer Wintersportdienstleistung in ihrem Skigebiet Pisten für Ski- und Snowboardfahrer sowie präparierte Wege für Schlittenfahrer, präparierte Winterwanderwege zur Begehung mit gutem Schuhwerk, Schneeschuhtrails und präparierte Langlaufloipen. Für diese Pisten, Schlittelwege, Winterwanderwege, Schneeschuhtrails und Langlaufloipen unterliegt die StoB der Verkehrssicherungspflicht. Der Kunde hat die Markierungen des Skigebiets und die Kommunikation der aktuell freigegebenen Schlittel- und Wanderwege, Schneeschuhtrails, Langlaufloipen und Pisten zu beachten. Es gelten die FIS-Regeln und in Anlehnung an die bfu- Mitteilungen die eigenen Regeln der StoB für Freizeitaktivitäten. Ist ein Unfall auf eine Verletzung der genannten Regeln zurückzuführen, wird die Haftung der StoB abgelehnt und der Unfallverursacher kann für Unfallschäden haftbar gemacht werden. Ausserhalb der Betriebszeiten sind die Pisten, Schlitten-, Wanderwege und Langlaufloipen geschlossen. Es ist keine Sicherung von alpinen Gefahren, Pistenfahrzeugen mit Seilwinde sowie Stromkabeln zu Schneekanonen gewährleistet. Die Benützung der Pisten und Wege ausserhalb der Öffnungszeiten ist lebensgefährlich. Aktivitäten ausserhalb der Betriebszeiten und ausserhalb markierter Pisten oder ausserhalb freigegebener Wanderwege erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der StoB abgelehnt.

7.2. Sommeraktivitäten

Die StoB betreibt keine Sommerwanderwege. Die Verantwortung für Erstellung und Unterhalt dieser Wege liegt bei dem gemäss der Gesetzgebung für Fuss- und Wanderwege zuständigen Gemeinwesen. Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht für die StoB. Aktivitäten auf Sommerwanderwegen erfolgen zu jeder Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der StoB abgelehnt. Die StoB weist darauf hin, dass auf den von den Stationen wegführenden Wegen mitunter höhere Anforderungen an die Benutzer gelten. Wege können ihrer Signalisation entsprechend schmal, steil und exponiert sein, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erfordern und Wanderschuhe und Wetterschutz nötig machen. Auch besteht Steinschlag-, Rutsch- und Absturzgefahr sowie Gefahr bei Wetterumsturz. Die StoB empfiehlt ihren Gästen, sich über Verhältnisse und Gefahren zu informieren, auf markierten Wegen zu bleiben und die Routenwahl den Verhältnissen und eigenen Fähigkeiten anzupassen.

7.3. Rettungsdispositiv

Die StoB verfügt ausserhalb der Tage mit Wintersportbetrieb über keine Rettungs-/ Notfallorganisation zur Intervention ausserhalb des Stationsbereichs. An Tagen mit Wintersportbetrieb hat die StoB einen Rettungsdienst gemäss Rettungspflicht, innerhalb der offiziellen Betriebszeiten der Wintersportangebote, im Gebiet im Einsatz. Dieser übernimmt Erste-Hilfe-Leistung sowie den raschen und sachgemässen Abtransport von auf den Pisten sowie Schlittelwegen verunfallten Gästen. Die Verantwortung übernehmenden Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Alpine Rettung, etc.) werden durch die StoB in ihrer Ausübung soweit als möglich unterstützt. Die StoB verfügt über ein Pikett- Dispositiv, um Interventionseinheiten von Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei, Alpine Rettung) auch ausserhalb des Fahrplans zu transportieren. Die StoB fungiert in diesen Fällen als Ultima Ratio, wenn keine andere Transportmöglichkeit verfügbar ist (z.B. aufgrund der Witterung oder winterlicher Verhältnisse, etc.) oder der Transport mittels StoB die schnellstmögliche Intervention darstellt. Die StoB stellt indes keinen Service für Extrazüge sicher, wenn eine Intervention im Gebiet via Zufahrtsstrasse oder Luftrettung schneller oder sinnvoller ist. Sonderfahrten bei Notfällen werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet.

7.4. Unterhalt der Publikumsanlagen

Für den Unterhalt und die Sicherheit ihrer Publikumsanlagen (Stationen, Perrons) verfügt die StoB während der kalten Jahreszeiten über ein Winterdispositiv. Publikumsanlagen werden nach Schneefall bestmöglich geräumt. Eine vollständige Räumung kann witterungsbedingt (namentlich bei andauerndem Schneefall oder wechselhaften Bedingungen) verunmöglicht sein und daher nicht garantiert werden. Die StoB weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz Schneeräumung und Massnahmen gegen Glatteis auch auf sämtliche Publikumsanlagen der Jahreszeit entsprechend winterlich alpine Verhältnisse herrschen können, auch wenn dies nicht konkret ausgeschildert ist. Die StoB verzichtet auf eine Beschilderung mit «reduziertem Winterdienst» und setzt bei ihren Gästen Eigenverantwortung und die nötige Vorsicht beim Betreten der Publikumsanlagen und insb. Ein- und Ausstieg aus den Fahrzeugen voraus. Gutes Schuhwerk wird empfohlen.

7.5. Abgrenzung Unterhalts- und Sorgfaltspflicht bei Publikumsanlagen

Innerhalb des Nahbereichs der Publikumsanlagen der StoB schützt diese ihre Gäste vor Absturz- und Naturgefahren wie Stein- und Felsschlag, ferner auch Erd- und Hangrutsch, Murgang, Eisschlag oder Lawinen. Eine Beschilderung des gesicherten Nahbereichs ist aus faktischen Gründen nicht möglich. Der gesicherte Nahbereich ist durch natürliche Gegebenheiten, Geländekammerung, Zäune, Abschrankungen oder Geländer vom ungesicherten Gelände abgegrenzt. Ausserhalb dieses gesicherten Nahbereichs ihrer Publikumsanlagen ist die StoB nicht für den Schutz ihrer Gäste vor den ortsüblichen Gefahren verantwortlich. Es gelten dort die Bedingungen für Sommeraktivitäten gemäss AGB Ziff. 7.2 und jegliche Haftung der StoB wird abgelehnt.

Stoosbahnen AG, Stoos, 05.04.2023

ANHANG 1 (Teil der AGB der Stoosbahnen AG)

Tarifbestimmungen

1. Allgemeine Tarifbestimmungen

Alle Abonnemente (Tages-, Mehrtages-, Wochenkarten, Saison- und Jahresabonnemente) sind persönlich und nicht übertragbar (ausgenommen Punktekarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuweisen. Der nachträgliche Umtausch gegen andere Abonnemente ist nicht möglich. Ab 5-Tagespistenpass wird ein Foto benötigt. Keine Kumulation von Rabatten.

2. Altersabstufungen (bitte Ausweise mitbringen)

Kleinkinder bis und mit 5 Jahre (sie benötigen einen Datenträger CHF 5.-) Kinder 6 bis und mit 15 Jahre Jugendliche 16 bis und mit 19 Jahre Erwachsene ab 20 Jahre Seniorinnen und Senioren ab 64 Jahren Stichtag ist das Geburtsdatum! Für Einzel- und Retourfahrten und im Sommer gelten die Altersabstufungen gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Bundesbahnen.

3. Gruppen

Gruppen (Schulen, Firmen, Vereine usw.) ab 10 zahlenden Personen erhalten einen Spezialpreis Kinder/Schulen bis 16 Jahre: pro 10 zahlende Kinder 1 Gratiskarte für Begleitpersonen. Für Gruppen sind keine Einzelbezahlungen möglich. Verlangen Sie die Spezialtarife.

4. Leistungsunterbruch

Schlechtwetter und unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrüche (infolge Schnee- oder Witterungsverhältnissen oder technischer Art) und Sperrung von Skiabfahrten geben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Verlängerung oder Umtausch der Abonnemente.

5. Rückerstattung bei Pandemie oder Strommangellage
5.1 Bei Betriebsschliessung

Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Freizeitangebots (gesamter Geltungsbereich Freizeitanlagen Stoosbahnen AG) infolge einer Pandemie oder Strommangellage gewährt die Stoosbahnen AG, bei welchen die Saison- oder Jahreskarte Stoos erworben wurde, folgende Rückerstattung:

Bezahlter Abonnementspreis / 181 Betriebstage x Ausfalltage*

Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass der gesamte Geltungsbereich der Freizeitanlagen der Stoosbahnen AG von der Schliessung, die mehr als 20 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Grundlage für die Ausfalltage bilden 181 Betriebstage. Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Rückerstattung wird in Form einer Gutschrift für den Kauf des nächsten Saisonabonnement Stoos gewährt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Saisonkarte der Stoosbahnen AG muss bei einer Pandemie oder Strommangellage nicht hinterlegt werden und kann, sofern möglich, nach Aufhebung der behördlich angeordneten Schliessung bis zum Ende der Gültigkeitsperiode weiter genutzt werden. *Bei den Jahreskarten wir der Preis einer gleichwertigen Saisonkarte berücksichtigt.

5.2 Bei COVID-Zertifikatspflicht

Bei behördlich zwingend angeordneten COVID-Zertifikatspflicht für die Benutzung der Freizeitanlagen, nach dem die Saison- oder Jahreskarte der Stoosbahnen AG gekauft wurde, können die Saison- oder Jahreskarten-inhaber, innerhalb der Frist von 10 Tagen nach Bundesratsentscheid, ihre Saison- oder Jahreskarte der Stoosbahnen AG rückerstatten lassen. Massgebend für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das Startdatum der angeordneten COVID-Zertifikatsplicht. Die Rückerstattung wird nur in Form einer Gutschrift für den Kauf der Saison- oder Jahreskarte des Folgejahres der Stoosbahnen AG gewährt. Mit der Gutschrift einer Rückerstattung ist auch die Löschung/Sperrung der Saison- oder Jahreskarte für den entsprechenden Teil der Wintersaison verbunden. Für den gültigen Teil der Sommersaison wird die Karte entsperrt. Die Karte bleibt während dieser Zeit normal gültig. Für den Aufpreis der Jahreskarte im Vergleich zur gleichen Wintersaisonkarte erfolgt keine Rückerstattung. Für allfällige Rückerstattungen gelten die Prozentsätze in den Tabellen unter Punkt 6 (Anhang 1).

6. Unfall/Krankheit

Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses kann ab 2-Tagespässen Rückerstattung ab letzter Benützungszeit (elektronische Kontrolle) des Abonnements erfolgen. Gilt nicht für Begleitperson.

Prozentsätze für Rückerstattungen Saisonkarten:

Unfall (Zertifikatspflicht) erfolgt bis am: Anrechnung: Rückerstattung:
Mitte Dezember 15% 85%
Ende Dezember 35% 65%
Mitte Januar 50% 50%
Ende Januar 65% 35%
Mitte Februar 80% 20%
Ende Februar 95% 5%
Ende Saison 100% 0%

Prozentsätze für Rückerstattungen Jahreskarten:

Rückerstattung für: Anrechnung: Rückerstattung:
1 Monat 95% 5%
2 Monate 91% 9%
3 Monate 83% 17%
4 Monate 76% 24%
5 Monate 68% 32%
6 Monate 60% 40%
7 Monate 51% 49%
8 Monate 42% 58%
9 Monate 33% 67%
10 Monate 26% 74%
11 Monate 18% 82%
12 Monate 10% 90%

Falls die Karte noch nicht abgelaufen ist, muss sie entweder gesperrt oder eingezogen werden.

7. Verlorene oder beschädigte Abonnemente

Verlorene oder beschädigte Abonnemente werden nicht ersetzt, mit Ausnahmen von fotoregistrierten Ausweisen, dies ist jedoch kostenpflichtig.

8. Abonnements-Missbrauch

Die vom System der StoB ausgegebenen Fahrscheine sind vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung zu schützen. Gemäss T600 (Gemeinsame Tarife und Vorschriften des Nationalen Direkten Verkehrs und der öVVerbünde) werden Zuschläge von CHF 100 bei Missbrauch und CHF 200 bei Fälschung erhoben. Bei unkorrektem Benehmen oder Missbrauch der Karte wird diese eingezogen und der Unkostenbeitrag sowie der Preis einer Tageskarte erhoben. Die Karte wird umgehend gesperrt und kann erst wieder freigeschaltet werden, wenn die Umtriebsentschädigung vollumfänglich beglichen ist. Strafanzeige wird vorbehalten.

9. Rückerstattung Depot Datenträger

Bei Rückgabe des Datenträgers wird das geleistete Depot rückerstattet.

10. Zahlungsbedingungen, Auftragsänderung durch den Kunden

Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlungen haben in Schweizer Franken auf das Bankkonto der Stoosbahnen AG kostenfrei zu erfolgen. Nach Ablauf wird der Schuldner automatisch in Verzug gesetzt. Der Verzugszins beträgt 5%. Allfällige weitere Massnahmen wie z.B künftige Vorauszahlung, Schadenersatzforderung usw. behält sich die Stoosbahnen AG ausdrücklich vor. Auftragsänderungen und Annotationen durch den Kunden bedürfen der Schriftform. Änderungen vorbehalten.

Stoosbahnen AG, Stoos, 05.04.2023

ANHANG 2 (Teil der AGB der Stoosbahnen AG)

Geschäftsbedingungen für Mietgegenstände

1. Ausweispflicht

Der Kunde muss sich beim Veranstalter mit einem amtlichen Ausweispapier (Identitätskarte / Reisepass / Fahrausweis) ausweisen. Bei fehlendem Ausweis kann der Veranstalter die Herausgabe der Mietsache verweigern. Es kann eine Depotgarantie in Form eines Ausweispapier oder Bargeld verlangt werden. Sämtliche Angaben müssen vollständig und richtig sein.

2. Transportbestimmungen

Das Benutzen sämtlicher Transportanlagen und Pisten geschieht in Verantwortung des Kunden. Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

3. Entgegennahme/Beschädigung der Mietartikel

Der Kunde anerkennt mit der Entgegennahme der Mietsache die AGB und den einwandfreien Zustand der Mietsache. Ist die Mietsache bei der Rückgabe in einem ausserhalb der normalen Abnützung liegenden Zustand, muss der Kunde für den Schaden vollumfänglich aufkommen. Der Kunde hat einen Schaden an der Mietsache bei der Rückgabe zu begleichen. Bei beschädigten (z. B. gebrochenen) Mietartikeln beträgt der Selbstbehalt CHF 300.- (Top Ski/Snowboard), CHF 200.- (Basic Ski/Snowboard), CHF 250.- (Airboard), CHF 150.- (Schlitten), CHF 100.- (Schneeschuhe), CHF 50.- (Helm), CHF 30.- (Knieschoner) resp. CHF 20.- (Zipfelbob).

4. Diebstahl

Bei Diebstahl bzw. Verlust eines gemieteten Artikels ist der Kunde haftbar. Der Preis richtet sich nach dem aktuellen Wert des verlorenen Gegenstandes. Der Kunde hat diesen Betrag vor seiner Abreise dem Veranstalter zu bezahlen. Selbstbehalt: CHF 300.- (Top-Ski/Snowboard), CHF 200.- (Basic Ski/Snowboard), CHF 250.- (Airboard), CHF 150.- (Schlitten), CHF 100.- (Schneeschuhe), CHF 50.- (Helm), CHF 30.- (Knieschoner) resp. CHF 20.- (Zipfelbob).

5. Rückgabe der Mietartikel

Am Mietende muss das gemietete Material vom Kunden vollständig zurückgebracht werden, ansonsten muss dieser für die fehlenden Artikel aufkommen. Es wird nur das Mietmaterial zurückgebucht, das laut Buchungssystem ausgeliehen wurde. Artikel von anderen Geschäften bzw. anderen Kunden werden nicht berücksichtigt. Der Kunde ist für sämtliche unter seinem Namen gemieteten Artikel verantwortlich.

6. Mietkosten

Der Mietpreis muss im Voraus bezahlt werden.

7. Rückerstattung der Mietkosten

Eine teilweise Rückerstattung der Miete erfolgt nur, wenn sämtliche Bahnanlagen ausser Betrieb sind. Die Beweispflicht hierfür obliegt dem Kunden. Hinzukommt eine teilweise Rückerstattung infolge einer Verletzung, die durch ein ärztliches Zeugnis dokumentiert werden kann. Setzt der Kunde während der Mietdauer freiwillig einen oder mehrere Tage aus, so berechtigt ihn dies nicht zur Rückforderung oder nicht Bezahlung der Miete bzw. einem Teil der Miete.

8. Bindungseinstellung

Die Berechnung der Bindungseinstellung erfolgt durch das System und wird durch Gewicht, Grösse, Alter und Können des Skifahrers ausgerechnet.

9. Haftungsausschluss

Bei Unfällen mit Verletzungsfolge, die beim Ausüben einer Aktivität mit Leihmaterial des Veranstalters entstehen können oder Verletzungen die aus Nichtbeachten der FIS Regeln resultieren, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab. Der Kunde muss selbstständig eine ausreichende Kranken- / Unfallversicherung (inkl. Sportunfälle) abgeschlossen haben.

10. Haftung für deponierte Gegenstände

Für Gegenstände des Kunden, die in den Räumlichkeiten des Veranstalters deponiert werden, lehnt der Veranstalter jede Haftung ab.

Stoosbahnen AG, Stoos, 05.04.2023

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